Standesamt Brilon

Anschrift

Standesamt Brilon
Am Markt 1
59929 Brilon


Mail:
standesamt@brilon.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brilon vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@brilon.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brilon.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brilon

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, weitgehend juristisch statthafte, untermauerte Form eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Brilon einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Brilon erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Brilon. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Brilon gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzubringen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Trauamt in Brilon informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Brilon

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    450 m ü. NHN

    Fläche
    229,16 km2

    Einwohner
    25.303 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    110 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59929

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HSK

    Gemeindeschlüssel
    05 9 58 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Brilon

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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