Standesamt Castrop-Rauxel

Anschrift

Standesamt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel


Mail:
standesamt@castrop-rauxel.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Castrop-Rauxel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 23 05) 1 06 23 83
E-Mail: standesamt@castrop-rauxel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Castrop-Rauxel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Castrop-Rauxel

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend legitim geregelte, festgemachte Bestätigung einer Beziehung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Castrop-Rauxel aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst im Castrop-Rauxel erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Castrop-Rauxel sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim Heiratsamt Castrop-Rauxel. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Castrop-Rauxel angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland aufgelöst, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Castrop-Rauxel informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Castrop-Rauxel schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Castrop-Rauxel

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    98 m ü. NHN

    Fläche
    51,68 km2

    Einwohner
    73.078 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1414 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    RE, CAS, GLA

    Gemeindeschlüssel
    05 5 62 004

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Castrop-Rauxel

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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