Standesamt Rheinbach
Anschrift
Standesamt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Mail: infothek@stadt-rheinbach.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rheinbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 22 26) 9 17-0
E-Mail: infothek@stadt-rheinbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rheinbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Rheinbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Rheinbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Rheinbach geboren sind.
Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Rheinbach die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt für vielfältige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.
Neubestellung
Wenn die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Rheinbach eine neue Urkunde ersuchen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Rheinbach
Definition
Eine Ehe bestimmt eine erklärte, vorwiegend juristisch statthafte, gestärkte Grundlage einer Bindung mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Trauung beim Amt in Rheinbach einleiten und die dazu erforderlichen Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Rheinbach antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Rheinbach antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können andere Belege gewünscht sein! Das Standesamt in Rheinbach ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Rheinbach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Rheinbach
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Höhe
173 m ü. NHN
Fläche
69,72 km2
Einwohner
26.831 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
385 Einwohner je km2
Postleitzahl
53359
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SU
Gemeindeschlüssel
05 3 82 048
LandesportalNordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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