Standesamt Geilenkirchen

Anschrift

Standesamt Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen


Mail:
standesamt@geilenkirchen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:30 – 12:30
Dienstag: 07:30 – 12:30
Mittwoch: 07:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Donnerstag: 07:30 – 12:30 / 14:00 – 17:30
Freitag: 07:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geilenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 51) 62 99 26
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geilenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Geilenkirchen

Definition

Eine Vermählung definiert eine behördliche, vorwiegend zulässig statthafte, gestärkte Basis eines Beisammenseins beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt in Geilenkirchen erklären und die hierbei relevanten Dokumente beziehen. Generell sollten Sie selbst im Geilenkirchen auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Geilenkirchen antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Verehelichung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Geilenkirchen angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Amt in Geilenkirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Geilenkirchen zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Geilenkirchen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    95 m ü. NHN

    Fläche
    83,16 km2

    Einwohner
    27.836 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    335 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    52511

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HS, ERK, GK

    Gemeindeschlüssel
    05 3 70 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Geilenkirchen

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    Stadtgeschichte

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