Standesamt Elsdorf

Anschrift

Standesamt Elsdorf
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf


Mail:
buergerbuero@elsdorf.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 74) 70 91 12
E-Mail: buergerbuero@elsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Elsdorf

Definition

Eine Heirat bestimmt eine erklärte, überwiegend juristisch statthafte, belegte Kennzeichung einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Amt in Elsdorf aufnehmen und die hierfür erforderlichen Papiere beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim Amt in Elsdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Elsdorf. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Hochzeit voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Elsdorf angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

Sind Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Dokumente zu überreichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Belege wichtig sein! Ihr Standesamt in Elsdorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Elsdorf

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
76 m ü. NHN

Fläche
66,17 km2

Einwohner
21.745 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
329 Einwohner je km2

Postleitzahl
50189

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
BM

Gemeindeschlüssel
05 3 62 016

Bürgermeister
Andreas Heller (CDU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

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