Standesamt Borken
Anschrift
Standesamt Borken
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Mail: claudia.klein-ridder@borken.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 28 61) 93 91 61
E-Mail: claudia.klein-ridder@borken.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borken.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Borken
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Borken anzeigen und die hierbei relevanten Dokumente besorgen. Generell müssen Sie direkt beim Standesamt Borken vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Hochzeit augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Tag die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten gefordert sein! Das Amt in Borken beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Borken zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Borken
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
50 m ü. NHN
Fläche
152,97 km2
Einwohner
42.974 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
281 Einwohner je km2
Postleitzahl
46325
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
BOR, AH, BOH
Gemeindeschlüssel
05 5 54 012
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Borken
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Stadtgeschichte
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