Standesamt Borken

Anschrift

Standesamt Borken
Im Piepershagen 17
46325 Borken


Mail:
claudia.klein-ridder@borken.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 28 61) 93 91 61
E-Mail: claudia.klein-ridder@borken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Borken

Definition

Eine Hochzeit bildet eine erklärte, zumeist rechtens geregelte, verankerte Bestätigung eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Borken anzeigen und die hierbei relevanten Dokumente besorgen. Generell müssen Sie direkt beim Standesamt Borken vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Borken . Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen schriftlich ermächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Borken angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten gefordert sein! Das Amt in Borken beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Borken zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Borken

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    152,97 km2

    Einwohner
    42.974 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    281 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    46325

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BOR, AH, BOH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 54 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Borken

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