Standesamt Eschweiler

Anschrift

Standesamt Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler


Mail:
alexandra.hoven@eschweiler.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 14:00 – 17:45
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eschweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 03) 7 12 55
E-Mail: alexandra.hoven@eschweiler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eschweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eschweiler

Definition

Eine Trauung bestimmt eine bewiesene, meistenteils gerecht legale, gesicherte Begründung einer Vereinigung von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Amt in Eschweiler anzeigen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Amt in Eschweiler vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Eschweiler antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Hochzeit anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Eschweiler angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen wichtig sein! Das Stadtbüro in Eschweiler klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Eschweiler

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    135 m ü. NHN

    Fläche
    75,75 km2

    Einwohner
    55.784 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    736 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    52249

    Vorwahl
    02403

    KFZ Kennzeichen
    AC, MON

    Gemeindeschlüssel
    05 3 34 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Eschweiler

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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