Standesamt Lage
Anschrift
Standesamt Lage
Am Drawenhof 1
32791 Lage
Mail: standesamt@lage.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lage vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@lage.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lage.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Lage
Definition
Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, meistenteils rechtens zulässige, belegte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Lage einleiten und die dafür wichtigen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber im Lage vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Lage sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Lage gemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Tag für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
Normalerweise sind folgende Dokumente einzureichen:
Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Lage stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Lage
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Höhe
100 m ü. NHN
Fläche
76,04 km2
Einwohner
34.686 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
456 Einwohner je km2
Postleitzahl
32791
Vorwahl
05232
KFZ Kennzeichen
LIP
Gemeindeschlüssel
05 7 66 040
Bürgermeister
Matthias Kalkreuter (SPD)
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Lage
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