Standesamt Neunkirchen-Seelscheid

Anschrift

Standesamt Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid


Mail:
standesamt@neunkirchen-seelscheid.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen-Seelscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunkirchen-seelscheid.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen-Seelscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen-Seelscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Neunkirchen-Seelscheid geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neunkirchen-Seelscheid eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige ein paar allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Neunkirchen-Seelscheid das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Typen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Neunkirchen-Seelscheid eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen-Seelscheid

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine bewiesene, zumeist juristisch legale, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Neunkirchen-Seelscheid anmelden und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Standesamt Neunkirchen-Seelscheid antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Neunkirchen-Seelscheid antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Standesamt in Neunkirchen-Seelscheid informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neunkirchen-Seelscheid zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.