Standesamt Tecklenburg

Anschrift

Standesamt Tecklenburg
Landrat-Schultz-Straße 1
49545 Tecklenburg


Mail:
standesamt@tecklenburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tecklenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@tecklenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tecklenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Tecklenburg

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine amtliche, gewöhnlich gerecht geregelte, belegte Kennzeichung einer Bindung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Tecklenburg anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Tecklenburg auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Tecklenburg sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Hochzeit anzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Tecklenburg gemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Schreiben vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Tecklenburg berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Tecklenburg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    70,49 km2

    Einwohner
    9229 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    131 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    49545

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ST, BF, TE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 66 088

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Tecklenburg

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