Standesamt Hilden

Anschrift

Standesamt Hilden
Am Rathaus 1
40721 Hilden


Mail:
standesamt@hilden.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hilden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hilden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hilden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hilden

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, vorwiegend rechtlich geregelte, belegte Erklärung einer Verbindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Hilden anmelden und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Hilden antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Hilden antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Hilden . Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Hilden angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andere Belege vonnöten sein! Das Amt in Hilden informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Hilden

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    25,95 km2

    Einwohner
    55.182 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2126 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    02103

    KFZ Kennzeichen
    ME

    Gemeindeschlüssel
    05 1 58 016

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    Hilden

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