Standesamt Bochum

Anschrift

Standesamt Bochum
Willy-Brandt-Platz 2–6
44787 Bochum


Mail:
standesamt@bochum.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bochum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bochum.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bochum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bochum

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils rechtens zulässige, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Bochum anzeigen und die hierbei notwendigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Bochum vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Bochum sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim Standesamt Bochum. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Bochum gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Bochum informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bochum zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Bochum

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    100 m ü. NHN

    Fläche
    145,66 km2

    Einwohner
    363.441 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2495 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BO, WAT

    Gemeindeschlüssel
    05 9 11 000

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bochum

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