Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen

Anschrift

Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen
Sonnenwall 73/75
47051 Duisburg


Mail:
standesamt-mitte@stadt-duisburg.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 14:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 14:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0203) 94 000
E-Mail: standesamt-mitte@stadt-duisburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Duisburg Wanheim-Angerhausengeboren wurden, beim Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Duisburg Wanheim-Angerhausen

Definition

Eine Ehe benennt eine amtliche, meistenteils legitim statthafte, belegte Grundlage einer Verbindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Duisburg Wanheim-Angerhausen erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim Amt in Duisburg Wanheim-Angerhausen auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Duisburg Wanheim-Angerhausen antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Duisburg Wanheim-Angerhausen informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Duisburg Wanheim-Angerhausen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
33 m ü. NHN

Fläche
232,8 km2

Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2127 Einwohner je km2

Postleitzahl
47051–47279

Vorwahl
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151

KFZ Kennzeichen
DU

Gemeindeschlüssel
05 1 12 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Duisburg Wanheim-Angerhausen auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Duisburg Wanheim-Angerhausen

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Duisburg.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: