Standesamt Viersen
Anschrift
Standesamt Viersen
Theodor-Frings-Allee 22
41747 Viersen
Mail: Standesamt@Viersen.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag:
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Viersen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 21 62) 1 01-0
E-Mail: Standesamt@Viersen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Viersen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Viersen
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Viersen einleiten und die hierfür unerlässlichen Papiere beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich im Viersen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Viersen antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Viersen klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Viersen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Viersen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Höhe
41 m ü. NHN
Fläche
91,1 km2
Einwohner
77.523 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
851 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
VIE, KK
Gemeindeschlüssel
05 1 66 032
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Viersen
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Stadtgeschichte
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