Standesamt Essen

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Standesamt Essen
Besuchsadresse: Porscheplatz 1
45127 Essen


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standesamt@essen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@essen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Essen

Definition

Eine Ehe bildet eine amtliche, überwiegend rechtens legale, festgemachte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Essen erklären und die hierfür notwendigen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Essen auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Essen. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Essen gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Urkunden einzureichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Essen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Essen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    116 m ü. NHN

    Fläche
    210,34 km2

    Einwohner
    579.432 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2755 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    E

    Gemeindeschlüssel
    05 1 13 000

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    Essen

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