Standesamt Rees

Anschrift

Standesamt Rees
Markt 1
46459 Rees


Mail:
standesamt@stadt-rees.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rees vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-rees.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rees.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rees

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine anerkannte, zumeist legitim erlaubte, gefestigte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Rees anmelden und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Rees antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Rees antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim Heiratsamt Rees. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Rees angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Standesamt in Rees beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Rees

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    17 m ü. NHN

    Fläche
    109,86 km2

    Einwohner
    21.045 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    192 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    46459

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KLE, GEL

    Gemeindeschlüssel
    05 1 54 044

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rees

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    Stadtgeschichte

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