Standesamt Rees
Anschrift
Standesamt Rees
Markt 1
46459 Rees
Mail: standesamt@stadt-rees.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rees vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-rees.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rees.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Rees
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Rees anmelden und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Rees antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Rees antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Standesamt in Rees beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Rees
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Höhe
17 m ü. NHN
Fläche
109,86 km2
Einwohner
21.045 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
192 Einwohner je km2
Postleitzahl
46459
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
KLE, GEL
Gemeindeschlüssel
05 1 54 044
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Rees
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Stadtgeschichte
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