Standesamt Dormagen

Anschrift

Standesamt Dormagen
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen


Mail:
standesamt@dormagen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dormagen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@dormagen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dormagen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dormagen

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine bewiesene, überwiegend legitim rechtmäßige, gesicherte Erklärung einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Dormagen aufnehmen und die hierbei wichtigen Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Dormagen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Dormagen. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Trauung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Dormagen angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Standesamt in Dormagen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Dormagen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    45 m ü. NHN

    Fläche
    85,5 km2

    Einwohner
    64.553 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    755 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    NE, GV

    Gemeindeschlüssel
    05 1 62 004

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Dormagen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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