Standesamt Haan

Anschrift

Standesamt Haan
Kaiserstr. 85
42781 Haan


Mail:
standesamt@haan.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Haan vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@haan.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Haan.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Haan

Definition

Eine Heirat bestimmt eine amtliche, meistenteils legitim zulässige, gefestigte Basis einer Verbindung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Haan erklären und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Haan antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Haan sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Haan angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage erforderlich sein! Das Standesamt in Haan berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Haan schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Haan

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    160 m ü. NHN

    Fläche
    24,19 km2

    Einwohner
    30.298 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1253 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    42781

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ME

    Gemeindeschlüssel
    05 1 58 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Haan

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Haan.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Haan auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: