Standesamt Frechen

Anschrift

Standesamt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen


Mail:
standesamt@stadt-frechen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frechen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 34) 5 01-0
E-Mail: standesamt@stadt-frechen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frechen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frechen

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, meistenteils gerecht geregelte, untermauerte Bestätigung einer Verbindung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Amt in Frechen aufnehmen und die dafür relevanten Papiere besorgen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Frechen auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Frechen antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Frechen. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Frechen angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Frechen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Frechen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Frechen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    75 m ü. NHN

    Fläche
    45,06 km2

    Einwohner
    52.155 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1157 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    50226

    Vorwahl
    02234

    KFZ Kennzeichen
    BM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 62 024

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frechen

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