Standesamt Minden
Anschrift
Standesamt Minden
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Mail: standesamt@minden.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Minden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@minden.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Minden.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Minden
Definition
Eine Ehe benennt eine bewiesene, zumeist legitim legale, untermauerte Begründung eines Verbunds beider Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Minden einleiten und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim Amt in Minden vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Minden sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Minden. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Minden angemeldet werden.
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
Vorwiegend sind folgende Belege einzureichen:
Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Minden ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Minden
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Höhe
42 m ü. NHN
Fläche
101,12 km2
Einwohner
81.857 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
810 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MI
Gemeindeschlüssel
05 7 70 024
Bürgermeister
Michael Jäcke (SPD)
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Minden
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