Standesamt Lemgo

Anschrift

Standesamt Lemgo
Marktplatz 1
32657 Lemgo


Mail:
standesamt@lemgo.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lemgo vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lemgo.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lemgo.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lemgo

Definition

Eine Heirat beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich zugestandene, gefestigte Begründung eines Bündnisses zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Lemgo anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Lemgo vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Lemgo sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Einschreibung der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim Standesamt Lemgo. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lemgo angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Lemgo informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lemgo zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Lemgo

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    100 m ü. NHN

    Fläche
    100,85 km2

    Einwohner
    40.345 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    400 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32657

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    LIP

    Gemeindeschlüssel
    05 7 66 044

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lemgo

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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