Standesamt Gummersbach
Anschrift
Standesamt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Mail: standesamt@gummersbach.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gummersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gummersbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gummersbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Gummersbach
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt in Gummersbach anzeigen und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Gummersbach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Gummersbach sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen notwendig sein! Ihr Trauamt in Gummersbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gummersbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Gummersbach
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Höhe
250 m ü. NHN
Fläche
95,41 km2
Einwohner
51.126 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
536 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GM
Gemeindeschlüssel
05 3 74 012
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Gummersbach
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gummersbach.
Stadtgeschichte
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gummersbach auf Wikipedia.
Wegweiser:
Startseite » Nordrhein-Westfalen » Standesamt Gummersbach