Standesamt Gummersbach

Anschrift

Standesamt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach


Mail:
standesamt@gummersbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gummersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gummersbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gummersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gummersbach

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, überwiegend gesetzlich geregelte, festgemachte Erklärung eines Verbunds zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt in Gummersbach anzeigen und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Gummersbach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Gummersbach sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Gummersbach . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Gummersbach gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Unterschiede sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Urkunden vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen notwendig sein! Ihr Trauamt in Gummersbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gummersbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Gummersbach

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    250 m ü. NHN

    Fläche
    95,41 km2

    Einwohner
    51.126 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    536 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 74 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gummersbach

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