Standesamt Bergisch Gladbach

Anschrift

Standesamt Bergisch Gladbach
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach


Mail:
urkundenbestellung@stadt-gl.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:15
Dienstag: 08:30 – 12:15
Mittwoch: 08:30 – 12:15
Donnerstag: 14:00 – 17:45
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bergisch Gladbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 02) 14 22 07
E-Mail: urkundenbestellung@stadt-gl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bergisch Gladbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bergisch Gladbach

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine erklärte, überwiegend juristisch statthafte, gestärkte Bestätigung eines Beisammenseins beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Bergisch Gladbach anzeigen und die hierfür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Standesamt Bergisch Gladbach antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares bei der Behörde in Bergisch Gladbach. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Bergisch Gladbach gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland separiert, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt relevant sein! Ihr Trauamt in Bergisch Gladbach informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bergisch Gladbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Bergisch Gladbach

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    100 m ü. NHN

    Fläche
    83,09 km2

    Einwohner
    111.645 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1344 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GL

    Gemeindeschlüssel
    05 3 78 004

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bergisch Gladbach

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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