Standesamt Bergisch Gladbach

Anschrift

Standesamt Bergisch Gladbach
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach


Mail:
urkundenbestellung@stadt-gl.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:15
Dienstag: 08:30 – 12:15
Mittwoch: 08:30 – 12:15
Donnerstag: 14:00 – 17:45
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bergisch Gladbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 02) 14 22 07
E-Mail: urkundenbestellung@stadt-gl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bergisch Gladbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bergisch Gladbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Bergisch Gladbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bergisch Gladbach geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Bergisch Gladbach die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Versionen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet für diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Bergisch Gladbach eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bergisch Gladbach

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch zulässige, belegte Erklärung eines Verbunds zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt in Bergisch Gladbach anmelden und die hierbei unerlässlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Bergisch Gladbach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Bergisch Gladbach sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Bergisch Gladbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bergisch Gladbach zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.