Standesamt Wülfrath

Anschrift

Standesamt Wülfrath
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath


Mail:
standesamt@wuelfrath.net

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wülfrath vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wuelfrath.net

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wülfrath.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wülfrath

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, weitgehend zulässig rechtmäßige, verankerte Erklärung einer Beziehung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt Wülfrath erklären und die dazu wichtigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Wülfrath erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Wülfrath. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Ehenschließung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Wülfrath gemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Wülfrath stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wülfrath zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Wülfrath

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    262 m ü. NHN

    Fläche
    32,27 km2

    Einwohner
    21.009 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    651 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    42489

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ME

    Gemeindeschlüssel
    05 1 58 036

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wülfrath

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