Standesamt Wesseling

Anschrift

Standesamt Wesseling
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling


Mail:
standesamt@wesseling.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:30 – 16:00
Dienstag: 07:30 – 18:00
Mittwoch: 07:30 – 13:00
Donnerstag: 07:30 – 16:00
Freitag: 07:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wesseling vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 36) 70 12 21
E-Mail: standesamt@wesseling.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wesseling.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wesseling

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine behördliche, meistenteils gesetzlich erlaubte, gefestigte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Wesseling einleiten und die hierbei relevanten Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber bei der Behörde in Wesseling erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim verantworlichen Amt in Wesseling. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Wesseling angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente einzureichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Papiere notwendig sein! Das Standesamt in Wesseling informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wesseling zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wesseling

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    50 m ü. NHN

    Fläche
    23,37 km2

    Einwohner
    37.519 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1605 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    50389

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 62 040

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wesseling

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