Standesamt Münster
Anschrift
Standesamt Münster
Klemensstr. 10
48143 Münster
Mail: standesamt@stadt-muenster.de
Öffnungszeiten*:
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Münster vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (02 51) 4 92 34 02
E-Mail: standesamt@stadt-muenster.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Münster.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Münster
Definition
Eine Verehelichung verdeutlicht eine anerkannte, meistens gesetzlich statthafte, gefestigte Bestätigung eines Verbunds von zwei Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Heirat bei der Behörde in Münster einleiten und die dazu wichtigen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Münster vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Münster angemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.
Unterlagen
Vorwiegend sind folgende Schreiben vorzubringen:
Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage können weitere Dokumente notwendig sein! Das Amt in Münster beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Münster zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Münster
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
60 m ü. NHN
Fläche
303,28 km2
Einwohner
317.713 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
1048 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MS
Gemeindeschlüssel
05 5 15 000
Bürgermeister
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