Standesamt Sassenberg

Anschrift

Standesamt Sassenberg
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg


Mail:
standesamt@sassenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sassenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sassenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sassenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sassenberg

Definition

Eine Verehelichung definiert eine dokumentierte, vorwiegend rechtlich zugestandene, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Sassenberg aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Standesamt Sassenberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Sassenberg sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim Heiratsamt Sassenberg. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Sassenberg angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Urkunden vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Sassenberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Sassenberg zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Sassenberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    78,08 km2

    Einwohner
    14.258 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    183 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48336

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAF, BE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 70 036

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

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