Standesamt Sassenberg
Anschrift
Standesamt Sassenberg
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Mail: standesamt@sassenberg.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sassenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@sassenberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sassenberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Sassenberg
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Sassenberg aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Standesamt Sassenberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Sassenberg sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Sassenberg klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Sassenberg zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Sassenberg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
60 m ü. NHN
Fläche
78,08 km2
Einwohner
14.258 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
183 Einwohner je km2
Postleitzahl
48336
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
WAF, BE
Gemeindeschlüssel
05 5 70 036
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Sassenberg
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Stadtgeschichte
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