Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Anschrift

Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück


Mail:
standesamt@rheda-wiedenbrueck.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rheda-wiedenbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rheda-Wiedenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Definition

Eine Trauung bestimmt eine anerkannte, überwiegend juristisch legale, gefestigte Basis einer Beziehung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Rheda-Wiedenbrück erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Rheda-Wiedenbrück auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden bei der Behörde in Rheda-Wiedenbrück. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Trauung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien vorzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Rheda-Wiedenbrück informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Rheda-Wiedenbrück

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    72 m ü. NHN

    Fläche
    86,72 km2

    Einwohner
    48.714 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    562 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33378

    Vorwahl
    05242

    KFZ Kennzeichen
    GT

    Gemeindeschlüssel
    05 7 54 028

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rheda-Wiedenbrück

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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