Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Anschrift
Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Mail: standesamt@rheda-wiedenbrueck.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@rheda-wiedenbrueck.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rheda-Wiedenbrück.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Rheda-Wiedenbrück erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Rheda-Wiedenbrück auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Rheda-Wiedenbrück informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Rheda-Wiedenbrück
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Höhe
72 m ü. NHN
Fläche
86,72 km2
Einwohner
48.714 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
562 Einwohner je km2
Postleitzahl
33378
Vorwahl
05242
KFZ Kennzeichen
GT
Gemeindeschlüssel
05 7 54 028
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Rheda-Wiedenbrück
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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