Standesamt Horstmar

Anschrift

Standesamt Horstmar
Kirchplatz 1-3
48612 Horstmar


Mail:
stadt@horstmar.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Horstmar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 25 58) 79-0
E-Mail: stadt@horstmar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Horstmar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Horstmar

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine behördliche, meistenteils juristisch zugestandene, gefestigte Form einer Bindung beider Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt Horstmar erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Horstmar auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an das Paar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen beim Standesamt Horstmar. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten in Horstmar angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Nachweise erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Sind Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.

Unterlagen

Vorwiegend sind folgende Bescheinigungen vorzulegen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Horstmar stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Horstmar zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Horstmar

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Münster

Kreis

Höhe
77 m ü. NHN

Fläche
44,76 km2

Einwohner
6849 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
153 Einwohner je km2

Postleitzahl
48612

Vorwahl
02558

KFZ Kennzeichen
ST, BF, TE

Gemeindeschlüssel
05 5 66 024

Bürgermeister
Robert Wenking (CDU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

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