Standesamt Waldenburg

Anschrift

Standesamt Waldenburg
Markt 22
08396 Waldenburg


Mail:
a.richter@waldenburg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 76 08) 1 23 37
E-Mail: a.richter@waldenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Waldenburg

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, meistenteils zulässig statthafte, gesicherte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Einzelnen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Standesamt in Waldenburg erklären und die hierfür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Waldenburg erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür viele Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen bei der Behörde in Waldenburg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Waldenburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Hochzeit untersagt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung fixieren.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind abzugeben:

 Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Waldenburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Waldenburg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Waldenburg

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Zwickau

Höhe
254 m ü. NHN

Fläche
25,06 km2

Einwohner
3934 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
157 Einwohner je km2

Postleitzahl
08396

Vorwahl
037608

KFZ Kennzeichen
Z, GC, HOT, WDA

Gemeindeschlüssel
14 5 24 290

Bürgermeister
Jörg Götze[2] (Freie Wähler)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Waldenburg

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