Standesamt Lauter-Bernsbach

Anschrift

Standesamt Lauter-Bernsbach
Rathausstraße 11
08315 Lauter-Bernsbach


Mail:
standesamt@lauter-bernsbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauter-Bernsbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauter-bernsbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauter-Bernsbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lauter-Bernsbach

Definition

Eine Hochzeit definiert eine erklärte, zumeist zulässig zugestandene, gestärkte Basis eines Bündnisses von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Verehelichung beim Amt in Lauter-Bernsbach einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Lauter-Bernsbach auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Lauter-Bernsbach . Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Hochzeit anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lauter-Bernsbach angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, getrennt, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Standesamt in Lauter-Bernsbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lauter-Bernsbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Lauter-Bernsbach

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Lauter-Bernsbach###Lauter-Bernsbach#Lauter-Bernsbach#Rathausstraße 11#08315#Lauter-Bernsbach#https://de.wikipedia.org/wiki/Lauter-Bernsbach#Sachsen###Erzgebirgskreis#530 m ü. NHN#30,28 km2#8476 (31. Dez. 2021)#280 Einwohner je km2#8315##ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 355#www.lauter-bernsbach.de#standesamt@lauter-bernsbach.de#Thomas Kunzmann (Freie Wähler)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dc/Lauter-Bernsbach_in_ERZ.png#######

    Höhe
    530 m ü. NHN

    Fläche
    30,28 km2

    Einwohner
    8476 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    280 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8315

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 355

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lauter-Bernsbach

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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