Standesamt Heidenau
Anschrift
Standesamt Heidenau
Dresdner Str. 47
01809 Heidenau
Mail: info@heidenau.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heidenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 35 29) 5 71-0
E-Mail: info@heidenau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heidenau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Heidenau
Definition
Eine Heirat beschreibt eine erklärte, zumeist rechtens erlaubte, festgemachte Erklärung eines Beisammenseins von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt in Heidenau anzeigen und die hierfür erforderlichen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Heidenau auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Heidenau sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Heidenau. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Heidenau angemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
Vorwiegend sind folgende Unterlagen vorzubringen:
Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Heidenau berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Heidenau zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Heidenau
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Höhe
121 m ü. NHN
Fläche
11,07 km2
Einwohner
16.540 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
1494 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
03529
KFZ Kennzeichen
PIR, DW, FTL, SEB
Gemeindeschlüssel
14 6 28 160
Bürgermeister
Jürgen Opitz (CDU)
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Heidenau
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Stadtgeschichte
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