Standesamt Trebsen/Mulde

Anschrift

Standesamt Trebsen/Mulde
Markt 13
04687 Trebsen


Mail:
standesamt@trebsen-mulde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Trebsen/Mulde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@trebsen-mulde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Trebsen/Mulde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Trebsen/Mulde

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine bewiesene, meistenteils rechtlich erlaubte, untermauerte Kennzeichung einer Bindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Amt in Trebsen/Mulde erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell sollten Sie selber beim Standesamt Trebsen/Mulde auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür einige Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Heiratsamt Trebsen/Mulde. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Trebsen/Mulde gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Trebsen/Mulde ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Trebsen/Mulde zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Trebsen/Mulde

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Trebsen/Mulde##(zuständig für Trebsen/Mulde)#Trebsen/Mulde#Trebsen-Mulde#Markt 13#04687#Trebsen#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Trebsen/Mulde#Sachsen############www.trebsen-mulde.de#standesamt@trebsen-mulde.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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