Standesamt Wurzen

Anschrift

Standesamt Wurzen
Friedrich-Ebert-Str. 2
04808 Wurzen


Mail:
standesamt@wurzen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wurzen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 25) 8 56 01 54
E-Mail: standesamt@wurzen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wurzen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wurzen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wurzengeboren wurden, beim Standesamt Wurzen beantragt werden.

Hier einige mehrere allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Amt Wurzen das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Typen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Wurzen eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wurzen

Definition

Eine Trauung beschreibt eine begründete, zumeist zulässig geregelte, belegte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt in Wurzen anzeigen und die hierfür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Wurzen auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Wurzen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.