Standesamt Wurzen

Anschrift

Standesamt Wurzen
Friedrich-Ebert-Str. 2
04808 Wurzen


Mail:
standesamt@wurzen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wurzen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 25) 8 56 01 54
E-Mail: standesamt@wurzen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wurzen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wurzen

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine amtliche, vorwiegend zulässig rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Wurzen erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente beziehen. Generell müssen Sie direkt im Wurzen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Wurzen antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wurzen angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Unterschiede gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Wurzen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wurzen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wurzen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Wurzen###Wurzen#Wurzen#Friedrich-Ebert-Str. 2#04808#Wurzen#https://de.wikipedia.org/wiki/Wurzen#Sachsen###Leipzig#124 m ü. NHN#69 km2#16.238 (31. Dez. 2021)#235 Einwohner je km2#4808##L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 410#www.wurzen.de#standesamt@wurzen.de##Telefon:#(0 34 25) 8 56 01 54#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/fe/Wurzen_in_L.svg/300px-Wurzen_in_L.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 12:00#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00#Freitag: 09:00 – 12:00

    Höhe
    124 m ü. NHN

    Fläche
    69 km2

    Einwohner
    16.238 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    235 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4808

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 410

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    Landesportal Sachsen

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    Wurzen

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    Stadtgeschichte

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