Standesamt Penig

Anschrift

Standesamt Penig
Markt 6
09322 Penig


Mail:
standesamt@penig.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Penig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@penig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Penig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Penig

Definition

Eine Trauung bestimmt eine anerkannte, meistenteils zulässig statthafte, untermauerte Grundlage eines Beisammenseins gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Amt in Penig einleiten und die hierbei erforderlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Penig erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Penig antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden bei der Behörde in Penig. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Penig angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Penig berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Penig zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Penig

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Penig###Penig#Penig#Markt 6#09322#Penig#https://de.wikipedia.org/wiki/Penig#Sachsen###Mittelsachsen#208 m ü. NHN#63,37 km2#8578 (31. Dez. 2021)#135 Einwohner je km2#9322##FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 460#www.penig.de#standesamt@penig.de#André Wolf (CDU)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c4/Penig_in_FG.png#######

    Höhe
    208 m ü. NHN

    Fläche
    63,37 km2

    Einwohner
    8578 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    135 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9322

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 460

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Penig

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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