Standesamt Schöneck/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Schöneck/Vogtl.
Sonnenwirbel 3
08261 Schöneck


Mail:
standesamt@schoeneck-vogtl.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöneck/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoeneck-vogtl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöneck/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schöneck/Vogtl.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Schöneck/Vogtl. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schöneck/Vogtl. eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Schöneck/Vogtl. das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Schöneck/Vogtl. eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schöneck/Vogtl.

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, weitgehend rechtlich rechtmäßige, gefestigte Erklärung einer Bindung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Schöneck/Vogtl. erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Standesamt Schöneck/Vogtl. auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Schöneck/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schöneck/Vogtl. zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.