Standesamt Schöneck/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Schöneck/Vogtl.
Sonnenwirbel 3
08261 Schöneck


Mail:
standesamt@schoeneck-vogtl.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöneck/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoeneck-vogtl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöneck/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schöneck/Vogtl.

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine anerkannte, vorwiegend rechtens legale, festgemachte Basis eines Bündnisses von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Schöneck/Vogtl. erklären und die dafür relevanten Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie persönlich im Schöneck/Vogtl. auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Standesamt Schöneck/Vogtl.. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Schöneck/Vogtl. angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Papiere einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben notwendig sein! Das Standesamt in Schöneck/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schöneck/Vogtl. zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Schöneck/Vogtl.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Schöneck/Vogtl.##(zuständig für Schöneck/Vogtl.)#Schöneck/Vogtl.#Schoeneck-Vogtl#Sonnenwirbel 3#08261#Schöneck#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Schöneck/Vogtl.#Sachsen############www.schoeneck-vogtl.de#standesamt@schoeneck-vogtl.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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