Standesamt Brandis

Anschrift

Standesamt Brandis
Markt 1-3
04821 Brandis


Mail:
standesamt@stadt-brandis.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brandis vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 42 92) 6 55 48
E-Mail: standesamt@stadt-brandis.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brandis.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brandis

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine behördliche, weitgehend gerecht legale, festgemachte Kennzeichung einer Verbindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Brandis anzeigen und die dafür relevanten Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Brandis antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Brandis angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Dokumente einzureichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Brandis ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Brandis zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Brandis

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Brandis###Brandis#Brandis#Markt 1-3#04821#Brandis#https://de.wikipedia.org/wiki/Brandis#Sachsen###Leipzig#137 m ü. NHN#34,89 km2#9646 (31. Dez. 2021)#276 Einwohner je km2##34292#L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 070#www.stadt-brandis.de#standesamt@stadt-brandis.de#Arno Jesse (SPD)#Telefon:#(03 42 92) 6 55 48#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/cf/Brandis_in_L.svg/300px-Brandis_in_L.svg.png#######

    Höhe
    137 m ü. NHN

    Fläche
    34,89 km2

    Einwohner
    9646 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    276 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    34292

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 070

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    Landesportal Sachsen

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    Brandis

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