Standesamt Mügeln

Anschrift

Standesamt Mügeln
Markt 1
04769 Mügeln


Mail:
standesamt@stadt-muegeln.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mügeln vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-muegeln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mügeln.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Mügeln

Definition

Eine Ehe definiert eine bewiesene, meistens gerecht legale, gestärkte Bestätigung einer Beziehung beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Mügeln einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Mügeln auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Mügeln. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Ehenschließung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Mügeln angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Schreiben einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen erforderlich sein! Das Trauamt in Mügeln informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Mügeln

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Mügeln###Mügeln#Muegeln#Markt 1#04769#Mügeln#https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCgeln#Sachsen###Nordsachsen#157 m ü. NHN#55,08 km2#5808 (31. Dez. 2021)#105 Einwohner je km2#4769#34362#TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO#14 7 30 200#www.stadt-muegeln.de#standesamt@stadt-muegeln.de#Johannes Ecke (parteilos)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/eb/M%C3%BCgeln_in_TDO.png#######

    Höhe
    157 m ü. NHN

    Fläche
    55,08 km2

    Einwohner
    5808 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    105 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4769

    Vorwahl
    34362

    KFZ Kennzeichen
    TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO

    Gemeindeschlüssel
    14 7 30 200

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Mügeln

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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