Standesamt Großenhain

Anschrift

Standesamt Großenhain
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain


Mail:
stadtverwaltung@grossenhain.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großenhain vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 22) 3 04-0
E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großenhain.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Großenhain

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine behördliche, überwiegend gesetzlich zulässige, gestärkte Form einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Verehelichung beim Amt in Großenhain aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. holen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Standesamt Großenhain auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Großenhain antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Großenhain. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter in Großenhain angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Unterschiede binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Schreiben abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Großenhain informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Großenhain zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Großenhain

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Großenhain###Großenhain#Grossenhain#Hauptmarkt 1#01558#Großenhain#https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fenhain#Sachsen###Meißen#115 m ü. NHN#130,36 km2#17.958 (31. Dez. 2021)#138 Einwohner je km2#1558#03522#MEI, GRH, RG, RIE#14 6 27 060#www.grossenhain.de#stadtverwaltung@grossenhain.de##Telefon:#(0 35 22) 3 04-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b7/Gro%C3%9Fenhain_in_MEI.svg/300px-Gro%C3%9Fenhain_in_MEI.svg.png#######

    Höhe
    115 m ü. NHN

    Fläche
    130,36 km2

    Einwohner
    17.958 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    138 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1558

    Vorwahl
    03522

    KFZ Kennzeichen
    MEI, GRH, RG, RIE

    Gemeindeschlüssel
    14 6 27 060

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Großenhain

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    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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