Standesamt Wechselburg

Anschrift

Standesamt Wechselburg
Bahnhofstraße 16
09306 Wechselburg


Mail:
standesamt@wechselburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wechselburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wechselburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wechselburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wechselburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wechselburggeboren wurden, beim Standesamt Wechselburg beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Wechselburg die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Wechselburg eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wechselburg

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine begründete, meistens rechtlich erlaubte, gefestigte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt in Wechselburg erklären und die dazu wichtigen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Wechselburg antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Wechselburg sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Wechselburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wechselburg zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.