Standesamt Leisnig

Anschrift

Standesamt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig


Mail:
standesamt@leisnig.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 13:00 – 15:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leisnig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 43 21) 6 66 45
E-Mail: standesamt@leisnig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leisnig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leisnig

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Leisnig geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Leisnig eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige zahlreiche Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Leisnig das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Leisnig einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leisnig

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, zumeist gerecht zulässige, festgemachte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Leisnig anmelden und die hierfür relevanten Nachweise. holen. Unbedingt müssen Sie selber im Leisnig vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Stadtbüro in Leisnig berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Leisnig schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Leisnig

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Mittelsachsen

Höhe
161 m ü. NHN

Fläche
78,09 km2

Einwohner
8207 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2

Postleitzahl
4703

Vorwahl
34321

KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

Gemeindeschlüssel
14 5 22 310

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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