Standesamt Leisnig

Anschrift

Standesamt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig


Mail:
standesamt@leisnig.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 13:00 – 15:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leisnig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 43 21) 6 66 45
E-Mail: standesamt@leisnig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leisnig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Leisnig

Definition

Eine Hochzeit bildet eine dokumentierte, weitgehend rechtlich statthafte, festgemachte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt in Leisnig anzeigen und die hierbei unerlässlichen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst im Leisnig auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Leisnig antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim verantworlichen Amt in Leisnig. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Leisnig angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Stadtbüro in Leisnig informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Leisnig zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Leisnig

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Leisnig###Leisnig#Leisnig#Markt 1#04703#Leisnig#https://de.wikipedia.org/wiki/Leisnig#Sachsen###Mittelsachsen#161 m ü. NHN#78,09 km2#8207 (31. Dez. 2021)#105 Einwohner je km2#4703#34321#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 310#www.leisnig.de#standesamt@leisnig.de#Carsten Graf (parteilos)#Telefon:#(03 43 21) 6 66 45#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c7/Leisnig_in_FG.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 12:00#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 13:00 – 15:00#Freitag: 09:00 – 12:00

    Höhe
    161 m ü. NHN

    Fläche
    78,09 km2

    Einwohner
    8207 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    105 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4703

    Vorwahl
    34321

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 310

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Leisnig

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Leisnig.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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