Standesamt Börnichen/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Börnichen/Erzgeb.
Chemnitzer Straße 41
09579 Grünhainichen


Mail:
standesamt@boernichen-erzgeb.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Börnichen/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@boernichen-erzgeb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Börnichen/Erzgeb..

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Personenstandsurkunden vom Standesamt Börnichen/Erzgeb.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Börnichen/Erzgeb.geborene Personen beim Standesamt Börnichen/Erzgeb. zu beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Börnichen/Erzgeb. die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Börnichen/Erzgeb. einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Börnichen/Erzgeb.

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, vorwiegend rechtens zugestandene, gefestigte Basis einer Beziehung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Börnichen/Erzgeb. anzeigen und die hierbei unerlässlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Börnichen/Erzgeb. auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Börnichen/Erzgeb. antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere notwendig sein! Das Standesamt in Börnichen/Erzgeb. ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Börnichen/Erzgeb. zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.