Standesamt Hohnstein

Anschrift

Standesamt Hohnstein
Rathausstr. 10
01848 Hohnstein


Mail:
standesamt@hohnstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohnstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 59 75) 8 68 16
E-Mail: standesamt@hohnstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohnstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hohnstein

Definition

Eine Trauung bestimmt eine bewiesene, weitgehend zulässig zugestandene, untermauerte Begründung eines Bündnisses von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Hohnstein anzeigen und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Hohnstein auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Hohnstein angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland separiert, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Hohnstein klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hohnstein

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Hohnstein###Hohnstein#Hohnstein#Rathausstr. 10#01848#Hohnstein#https://de.wikipedia.org/wiki/Hohnstein_(S%C3%A4chsische_Schweiz)#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#330 m ü. NHN#64,64 km2#3230 (31. Dez. 2021)#50 Einwohner je km2#1848#35975#PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 190#www.hohnstein.de#standesamt@hohnstein.de#Daniel Brade (UWV)#Telefon:#(03 59 75) 8 68 16#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/60/Hohnstein_in_PIR.svg/300px-Hohnstein_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    330 m ü. NHN

    Fläche
    64,64 km2

    Einwohner
    3230 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    50 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1848

    Vorwahl
    35975

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 190

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hohnstein

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