Standesamt Hartha

Anschrift

Standesamt Hartha
Karl-Marx-Str. 32
04746 Hartha


Mail:
standesamt@hartha.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hartha vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 43 28) 5 21 36
E-Mail: standesamt@hartha.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hartha.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hartha

Definition

Eine Heirat bestimmt eine erklärte, weitgehend zulässig rechtmäßige, untermauerte Basis eines Verbunds zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Hartha aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Standesamt Hartha auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Hartha antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen bei der Behörde in Hartha. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Hartha angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden ausmachen und einen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Trauamt in Hartha berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hartha

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Hartha###Hartha#Hartha#Karl-Marx-Str. 32#04746#Hartha#https://de.wikipedia.org/wiki/Hartha#Sachsen###Mittelsachsen#269 m ü. NHN#54,4 km2#6813 (31. Dez. 2021)#125 Einwohner je km2#4746#34328#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 250#www.hartha.de#standesamt@hartha.de#Ronald Kunze (parteilos)#Telefon:#(03 43 28) 5 21 36#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/05/Hartha_in_FG.png#######

    Höhe
    269 m ü. NHN

    Fläche
    54,4 km2

    Einwohner
    6813 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    125 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4746

    Vorwahl
    34328

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 250

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hartha

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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