Standesamt Pegau

Anschrift

Standesamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau


Mail:
standesamt@stadt-pegau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pegau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-pegau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pegau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pegau

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine begründete, meistenteils legitim erlaubte, gestärkte Grundlage einer Bindung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Pegau anmelden und die dazu notwendigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Pegau erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Pegau sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim Heiratsamt Pegau. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Pegau angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Urkunden darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Trauamt in Pegau klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Pegau zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Pegau

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Pegau###Pegau#Pegau#Markt 1#04523#Pegau#https://de.wikipedia.org/wiki/Pegau#Sachsen###Leipzig#127 m ü. NHN#48,78 km2#6510 (31. Dez. 2021)#133 Einwohner je km2#4523#34296#L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 350#www.stadt-pegau.de#standesamt@stadt-pegau.de#Frank Rösel (parteilos)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/4b/Pegau_in_L.svg/300px-Pegau_in_L.svg.png#######

    Höhe
    127 m ü. NHN

    Fläche
    48,78 km2

    Einwohner
    6510 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    133 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4523

    Vorwahl
    34296

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 350

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Pegau

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