Standesamt Rochlitz

Anschrift

Standesamt Rochlitz
Markt 1
09306 Rochlitz


Mail:
e.stepponat@rochlitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rochlitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 37) 78 31 33
E-Mail: e.stepponat@rochlitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rochlitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rochlitz

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine dokumentierte, weitgehend gerecht zugestandene, gesicherte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Rochlitz aufnehmen und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie offiziell im Rochlitz vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Rochlitz gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Rochlitz berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rochlitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Rochlitz

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Rochlitz###Rochlitz#Rochlitz#Markt 1#09306#Rochlitz#https://de.wikipedia.org/wiki/Rochlitz#Sachsen###Mittelsachsen#163 m ü. NHN#23,76 km2#5622 (31. Dez. 2021)#237 Einwohner je km2#9306##FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 490#www.rochlitz.de#e.stepponat@rochlitz.de##Telefon:#(0 37 37) 78 31 33#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/aa/Rochlitz_in_FG.png#######

    Höhe
    163 m ü. NHN

    Fläche
    23,76 km2

    Einwohner
    5622 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    237 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9306

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 490

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rochlitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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