Standesamt Rochlitz
Anschrift
Standesamt Rochlitz
Markt 1
09306 Rochlitz
Mail: e.stepponat@rochlitz.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rochlitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 37 37) 78 31 33
E-Mail: e.stepponat@rochlitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rochlitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Rochlitz
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Rochlitzgeborene Personen beim Standesamt Rochlitz zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Rochlitz die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird benötigt bei vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Sollte die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Rochlitz eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Rochlitz
Definition
Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, überwiegend legitim legale, gestärkte Erklärung einer Beziehung von zwei Individuen.
Beschreibung
Die Personen können die Eheschließung bei der Behörde in Rochlitz anzeigen und die dazu relevanten Dokumente erhalten. Generell müssen Sie eigenhändig im Rochlitz vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in Rochlitz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Rochlitz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Rochlitz
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Mittelsachsen
Höhe
163 m ü. NHN
Fläche
23,76 km2
Einwohner
5622 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
237 Einwohner je km2
Postleitzahl
9306
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL
Gemeindeschlüssel
14 5 22 490
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