Standesamt Rochlitz
Anschrift
Standesamt Rochlitz
Markt 1
09306 Rochlitz
Mail: e.stepponat@rochlitz.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rochlitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 37 37) 78 31 33
E-Mail: e.stepponat@rochlitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rochlitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Rochlitz
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Rochlitz aufnehmen und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie offiziell im Rochlitz vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Rochlitz berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Rochlitz
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Große Kreisstadt Rochlitz###Rochlitz#Rochlitz#Markt 1#09306#Rochlitz#https://de.wikipedia.org/wiki/Rochlitz#Sachsen###Mittelsachsen#163 m ü. NHN#23,76 km2#5622 (31. Dez. 2021)#237 Einwohner je km2#9306##FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 490#www.rochlitz.de#e.stepponat@rochlitz.de##Telefon:#(0 37 37) 78 31 33#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/aa/Rochlitz_in_FG.png#######
Höhe
163 m ü. NHN
Fläche
23,76 km2
Einwohner
5622 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
237 Einwohner je km2
Postleitzahl
9306
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL
Gemeindeschlüssel
14 5 22 490
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Rochlitz
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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