Standesamt Rötha

Anschrift

Standesamt Rötha
Rathausstraße 4
04571 Rötha


Mail:
standesamt@roetha.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rötha vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@roetha.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rötha.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rötha

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, zumeist rechtens zugestandene, festgemachte Bestätigung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Rötha einleiten und die dazu notwendigen Papiere erhalten. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Rötha antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Rötha. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Rötha angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Standesamt in Rötha ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Rötha

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Rötha###Rötha#Roetha#Rathausstraße 4#04571#Rötha#https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6tha#Sachsen###Leipzig#128 m ü. NHN#45,41 km2#6254 (31. Dez. 2021)#138 Einwohner je km2#4571#34206#L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 370#www.roetha.de#standesamt@roetha.de#Pascal Németh###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/06/R%C3%B6tha_in_L.svg/300px-R%C3%B6tha_in_L.svg.png#######

    Höhe
    128 m ü. NHN

    Fläche
    45,41 km2

    Einwohner
    6254 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    138 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4571

    Vorwahl
    34206

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 370

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rötha

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