Standesamt Lößnitz

Anschrift

Standesamt Lößnitz
Marktplatz 1
08294 Lößnitz


Mail:
standesamt@loessnitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lößnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@loessnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lößnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lößnitz

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine anerkannte, zumeist juristisch legale, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Lößnitz erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Standesamt Lößnitz vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen bei der Behörde in Lößnitz. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lößnitz angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland getrennt, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Amt in Lößnitz klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lößnitz zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Lößnitz

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Lößnitz###Lößnitz#Loessnitz#Marktplatz 1#08294#Lößnitz#https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%B6%C3%9Fnitz_(Erzgebirge)#Sachsen###Erzgebirgskreis#422 m ü. NHN#30,49 km2#7902 (31. Dez. 2021)#259 Einwohner je km2#8294#03771#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 370#www.loessnitz.de#standesamt@loessnitz.de#Alexander Troll (CDU)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/02/L%C3%B6%C3%9Fnitz_in_ERZ.png#######

    Höhe
    422 m ü. NHN

    Fläche
    30,49 km2

    Einwohner
    7902 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    259 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8294

    Vorwahl
    03771

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 370

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lößnitz

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    Stadtgeschichte

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