Standesamt Weißenborn/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Weißenborn/Erzgeb.
Marktplatz 16
95192 Lichtenberg


Mail:
standesamt@stadt-lichtenberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weißenborn/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-lichtenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weißenborn/Erzgeb..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weißenborn/Erzgeb.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Weißenborn/Erzgeb. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Weißenborn/Erzgeb. geboren sind.

Im Folgenden sind mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Weißenborn/Erzgeb. das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Sorten der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt zu mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Weißenborn/Erzgeb. eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür werden meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weißenborn/Erzgeb.

Definition

Eine Ehe definiert eine erklärte, überwiegend rechtens zulässige, belegte Grundlage einer Vereinigung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Weißenborn/Erzgeb. aufnehmen und die dafür notwendigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Amt in Weißenborn/Erzgeb. vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Weißenborn/Erzgeb. informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Weißenborn/Erzgeb. schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Weißenborn/Erzgeb.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Hof

Höhe
564 m ü. NHN

Fläche
9,47 km2

Einwohner
1016 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
107 Einwohner je km2

Postleitzahl
95192

Vorwahl
09288

KFZ Kennzeichen
HO, MÜB, NAI, REH, SAN

Gemeindeschlüssel
09 4 75 146

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Weißenborn/Erzgeb.

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