Standesamt Geyer

Anschrift

Standesamt Geyer
Altmarkt 1
09468 Geyer


Mail:
standesamt@stadt-geyer.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geyer vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-geyer.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geyer.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Geyer

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, vorwiegend gerecht zulässige, gefestigte Begründung einer Vereinigung beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Geyer einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Geyer antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Geyer gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Geyer beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Geyer

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Geyer###Geyer#Geyer#Altmarkt 1#09468#Geyer#https://de.wikipedia.org/wiki/Geyer#Sachsen###Erzgebirgskreis#600 m ü. NHN#18,56 km2#3350 (31. Dez. 2021)#180 Einwohner je km2#9468#37346#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 210#www.stadt-geyer.de#standesamt@stadt-geyer.de#Harald Wendler (Die Linke)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f7/Geyer_in_ERZ.png#######

    Höhe
    600 m ü. NHN

    Fläche
    18,56 km2

    Einwohner
    3350 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    180 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9468

    Vorwahl
    37346

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 210

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Geyer

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    Stadtgeschichte

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